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recht gesetzgebung

Die neue Mietrechts-Expertenkommission: Reformbedarf und Perspektiven

Das Bundesjustizministerium hat eine Expertenkommission zur Überprüfung des Mietrechts eingesetzt. Was bedeutet das für Vermieter und Verwalter?

Maximilian Schaper
20. August 2025
6 Min. Lesezeit

Einleitung


Im Sommer 2025 hat das Bundesjustizministerium eine Expertenkommission eingesetzt, die das komplexe Mietrecht kritisch prüfen soll. Vertreter von Vermieter- und Mieterverbänden, Kommunen und Wissenschaft erarbeiten gemeinsam Reformvorschläge. Auch der VDIV Deutschland ist für die Verwalterbranche vertreten. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe und möglichen Auswirkungen.


Auftrag der Kommission


Die Expertenkommission hat den Auftrag, das bestehende Mietrecht auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit zu analysieren. Im Fokus stehen unter anderem:


  • Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse
  • Regelungen zu Mietspiegeln und Vergleichsmieten
  • Vorschriften zu energetischer Modernisierung
  • Kündigungsschutz und Eigenbedarfskündigungen
  • Regelungen zu möbliertem Wohnen und Kurzzeitvermietung

  • Die Kommission soll konkrete Reformvorschläge erarbeiten, die sowohl den Interessen der Mieter als auch denen der Vermieter Rechnung tragen.


    Streitpunkte und Reformüberlegungen


    Mietpreisbremse


    Die Mietpreisbremse wurde zwar bis 2029 verlängert, ihre Wirksamkeit ist jedoch umstritten. Kritiker bemängeln Umgehungsmöglichkeiten und fehlende Sanktionen. In der Diskussion sind unter anderem:


  • Einführung von Bußgeldern bei Verstößen
  • Verschärfung der Ausnahmetatbestände
  • Erleichterung der Rückforderung überhöhter Mieten

  • Indexmieten


    Indexmietverträge, bei denen die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist, stehen in der Kritik. In Zeiten hoher Inflation können sie zu sprunghaften Mieterhöhungen führen. Eine Deckelung der jährlichen Steigerung wird diskutiert.


    Möblierte Wohnungen


    Die Vermietung möblierter Wohnungen ermöglicht höhere Mieten und unterliegt nicht der Mietpreisbremse. Eine Regulierung ist im Gespräch, um Umgehungen zu erschweren.


    Kurzzeitvermietung


    Plattformen wie Airbnb haben den Wohnungsmarkt in Großstädten verändert. Strengere Regelungen zur Genehmigungspflicht und zu Nutzungsdauern werden erwogen.


    Eigenbedarfskündigung


    Die Hürden für Eigenbedarfskündigungen könnten angehoben werden, um Mieter besser zu schützen. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass eine übermäßige Einschränkung des Eigenbedarfs die Investitionsbereitschaft dämpfen kann.


    Perspektive der Verwalterbranche


    Der VDIV Deutschland bringt die Perspektive der professionellen Immobilienverwaltung in die Kommission ein. Zentrale Anliegen sind:


    Praxistauglichkeit


    Neue Regelungen müssen in der Praxis umsetzbar sein. Übermäßige Bürokratie belastet alle Beteiligten.


    Ausgewogenheit


    Ein funktionierender Mietmarkt erfordert einen fairen Interessenausgleich. Einseitige Belastungen der Vermieter können Investitionen hemmen und das Wohnungsangebot verknappen.


    Klarheit


    Rechtsunsicherheit führt zu Konflikten. Klare und eindeutige Regelungen erleichtern die Vertragsgestaltung und reduzieren Streitigkeiten.


    Digitalisierung


    Das Mietrecht sollte digitale Prozesse ermöglichen und fördern. Die Lockerung der Schriftform durch das Bürokratieentlastungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung.


    Ausblick


    Die Arbeit der Expertenkommission wird die Mietrechtsentwicklung der kommenden Jahre prägen. Mit konkreten Gesetzesänderungen ist frühestens 2026 zu rechnen. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und unsere Kunden informieren.


    Fazit


    Die Einsetzung der Mietrechts-Expertenkommission zeigt, dass Reformbedarf erkannt wird. Für eine ausgewogene Weiterentwicklung ist es wichtig, dass alle Perspektiven – auch die der Verwalterbranche – Gehör finden.


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    *Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*

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    Maximilian Schaper

    Maximilian Schaper

    Geschäftsführer bei Verto GmbH

    Maximilian Schaper ist Geschäftsführer der Verto GmbH und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der digitalen Transformation der Immobilienverwaltung. Er setzt sich für transparente, effiziente und rechtssichere Verwaltungsprozesse ein.

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