Einleitung
Die neue Bundesregierung hat ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Das Papier enthält zahlreiche Vorhaben, die die Immobilienbranche betreffen – von Mietrecht über energetische Sanierung bis zu Bürokratieabbau. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Ankündigungen ein.
Wohnungsmarkt und Mietrecht
Mietpreisbremse und Mieterschutz
Die Koalition bekennt sich zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Darüber hinaus sollen Indexmieten begrenzt und Regelungen zu möbliertem Wohnen sowie Kurzzeitvermietung verschärft werden. Eine Expertenkommission soll Reformvorschläge erarbeiten.
Wohneigentumsförderung
Die Koalition kündigt an, den Erwerb von Wohneigentum erleichtern zu wollen. Konkret genannt werden zinsgünstige Kredite für Familien und ein Programm „Jung kauft Alt" zur Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien mit Sanierungspflicht.
Energiepolitik und Gebäudesektor
Technologieoffenheit
Der Koalitionsvertrag betont Technologieoffenheit bei der Wärmeversorgung. Die starre 65-Prozent-Regel des GEG soll beibehalten, aber durch Quartierslösungen und flexible Umsetzungswege ergänzt werden.
Förderprogramme
Die Fortführung und Vereinfachung der Förderprogramme für energetische Sanierung wird angekündigt. Die KfW-Förderlandschaft soll übersichtlicher gestaltet werden. Die Rückkehr zur EH55-Förderung für Neubauten wird in Aussicht gestellt.
Kommunale Wärmeplanung
Die Fristen für kommunale Wärmepläne bleiben bestehen: Großstädte bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis 2028. Die Koalition betont die Bedeutung einer guten Abstimmung zwischen Gebäudeenergiegesetz und lokaler Planung.
Bürokratieabbau und Digitalisierung
Gebäudetyp E
Die Umsetzung des Gebäudetyp E für einfacheres Bauen wird angekündigt. Die Abkehr von der starren Bindung an anerkannte Regeln der Technik soll Rechtsunsicherheiten verringern.
Digitale Verfahren
Ein digitales Verfahrensrecht soll Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen. Die digitale Bauakte und bundesweit einheitliche Standards werden angestrebt.
Bürokratiekosten
Eine unabhängige Stelle soll die Kostenfolgen von DIN-Normen prüfen. Ziel ist mehr Transparenz über die wirtschaftlichen Auswirkungen technischer Regelwerke.
Versicherung und Vorsorge
Elementarschadenversicherung
Die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Wohngebäude wird angekündigt. Details zur Ausgestaltung – insbesondere zur Versicherbarkeit gefährdeter Lagen und zur Prämienhöhe – bleiben offen.
Einordnung und Kritik
Positiv
Der Koalitionsvertrag enthält richtige Ansätze: Technologieoffenheit, Bürokratieabbau und die Vereinfachung der Förderlandschaft werden von der Branche begrüßt.
Kritisch
Viele Vorhaben stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Formulierungen wie „wir wollen" oder „wir prüfen" lassen Entschlossenheit vermissen. Die angekündigten Verschärfungen im Mietrecht könnten Investitionen in den Mietwohnungsbau dämpfen.
Abwartend
Die Umsetzung wird zeigen, ob die Ankündigungen substanzielle Verbesserungen bringen. Die Branche wird die parlamentarischen Verfahren aufmerksam begleiten.
Fazit
Der Koalitionsvertrag 2025 enthält für die Immobilienbranche Licht und Schatten. Positive Ansätze bei Bürokratieabbau und Fördervereinfachung stehen kritisch zu bewertenden mietrechtlichen Verschärfungen gegenüber. Die konkrete Ausgestaltung wird über die tatsächlichen Auswirkungen entscheiden.
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*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Einordnung politischer Vorhaben.*
