Einleitung
Die Digitalisierung hat auch die Eigentümerversammlung erreicht. Virtuelle und hybride Formate ermöglichen flexiblere Teilnahme und können die Beschlussfassung erleichtern. Doch welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wie gelingt die praktische Umsetzung? Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
Rechtliche Grundlagen
WEMoG und Folgegesetzgebung
Die WEG-Reform 2020 (WEMoG) hat erstmals eine Rechtsgrundlage für die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen geschaffen. Seither kann die Gemeinschaft beschließen, dass Eigentümer auch elektronisch teilnehmen dürfen.
Die Weiterentwicklung der Rechtslage ermöglicht inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen auch rein virtuelle Versammlungen – also ohne physischen Versammlungsort.
Beschlussvoraussetzungen
Für die Durchführung einer virtuellen Versammlung ist ein Beschluss der Eigentümer erforderlich. Die notwendigen Mehrheiten und Verfahren variieren je nach Ausgestaltung:
Technische Anforderungen
Plattform
Die verwendete Technologie muss eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen. Eigentümer müssen:
Gängige Videokonferenzplattformen mit Abstimmungsfunktion erfüllen diese Anforderungen grundsätzlich.
Identifizierung
Die Identität der Teilnehmer muss verifiziert werden. Dies kann durch persönliche Einwahl mit Legitimation, Zugangscodes oder andere geeignete Maßnahmen erfolgen.
Dokumentation
Die Versammlung ist zu protokollieren. Bei virtuellen Formaten sollte zusätzlich die technische Durchführung dokumentiert werden – etwa Teilnehmerlisten und Abstimmungsergebnisse.
Praktische Durchführung
Vorbereitung
Durchführung
Nachbereitung
Vor- und Nachteile
Vorteile
Nachteile
Tipps für Verwalter
Fazit
Virtuelle Eigentümerversammlungen bieten echte Vorteile, erfordern aber sorgfältige Vorbereitung und rechtssichere Durchführung. Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten entwickeln sich weiter. Als Hausverwaltung setzen wir diese Formate zunehmend ein und unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung.
---
*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*
