
Energieausweis 2026: Neue A–G-Skala und erweiterte Pflichten — Praxisleitfaden für Eigentümer & Vermieter
Mit der Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie wird der Energieausweis ab Mai 2026 grundlegend reformiert. Eine EU-einheitliche A–G-Skala löst die bisherige Einstufung ab. Die Vorlagepflicht wird erweitert: zusätzlich zu Verkauf und Neuvermietung künftig auch bei Mietvertragsverlängerung und nach größeren Renovierungen. Was Vermieter, Verkäufer, WEGs und Verwalter jetzt umstellen müssen — Fristen, Bußgelder und der Bestandsschutz für alte Ausweise.































